Bäume prägen das Bild vieler Grundstücke und Gärten über Jahrzehnte hinweg. Als wertvolle Schattenspender, Lebensräume und gestalterische Elemente sind sie aus der grünen Umgebung kaum wegzudenken. Dennoch gibt es Situationen, in denen eine fachgerechte Baumfällung notwendig ist – sei es zur Sicherung angrenzender Gebäude, aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Gründe für eine fachgerechte Baumfällung
Die Notwendigkeit zur Entfernung eines Baumes entsteht häufig durch äußere Einflüsse oder altersbedingte Veränderungen. Kranke oder abgestorbene Bäume stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, insbesondere bei Sturm oder starkem Schneefall. Auch bei starkem Pilzbefall oder Schädlingsbefall bleibt oft eine fachgerechte Baumfällung als letzte Möglichkeit, um die Ausbreitung auf benachbarte Pflanzen zu verhindern.
Weitere Gründe betreffen die Bausubstanz angrenzender Gebäude: Wurzeln, die sich unter Fundamenten ausbreiten oder Gehwege anheben, führen langfristig zu Schäden. Ebenso kann eine zu ausladende Baumkrone den Garten zu stark beschatten. In all diesen Fällen schafft eine fundierte Beurteilung durch Fachleute die Grundlage für eine sichere Entscheidung.
Gesetzliche Grundlagen und der richtige Zeitpunkt für eine fachgerechte Baumfällung
Die Durchführung einer fachgerechten Baumfällung unterliegt in Deutschland bestimmten Vorschriften. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt unter anderem den Zeitraum, in dem Bäume gefällt werden dürfen. Um brütende Vögel und andere Tiere nicht zu stören, ist das Fällen vom 1. März bis zum 30. September nicht erlaubt. Zusätzlich ist der Stammumfang entscheidend: Die Baumschutzsatzungen der Gemeinden legen fest, ab welchem Umfang eine Genehmigung erforderlich ist.
Die ideale Zeit für eine Baumfällung liegt zwischen Oktober und Februar. In diesen Monaten befindet sich der Baum in der Ruhephase, der Wassergehalt im Holz ist reduziert, und die Fällung kann mit einem geringeren Aufwand erfolgen. Zudem erleichtert die fehlende Belaubung das sichere Arbeiten.
Rechtliche Ausnahmen bei der Baumfällung
Das Landschaftsgesetz in Nordrhein-Westfalen schützt bestimmte Bäume vor Fällung, Beschädigung oder wesentlichen Veränderungen ihrer Wuchsform. In vielen Gemeinden regelt eine örtliche Baumschutzsatzung, welche Bäume unter diesen Schutz fallen. Bei einem Stammumfang von über 80 cm ist in der Regel eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Die zuständigen Stellen erteilen solche Genehmigungen, wenn das betreffende Gehölz krank ist, abzusterben droht, eine bauliche Maßnahme behindert oder die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann.
Moderne Techniken für anspruchsvolle Baumarbeiten
Nicht jede Baumfällung lässt sich auf direktem Weg mit der Motorsäge erledigen. Besonders im urbanen Raum oder in schwer zugänglichem Gelände sind spezielle Techniken erforderlich, um Menschen, Gebäude und Naturflächen zu schützen. Eine fachgerechte Baumfällung erfordert daher sowohl Erfahrung als auch die passende Ausrüstung.
Bei uns kommen moderne Arbeitsbühnen mit Höhen von 25 bis zu 35 Metern zum Einsatz. Für besonders enge oder schwer zugängliche Bereiche steht die Doppelseilklettertechnik zur Verfügung. Dadurch können Bäume kontrolliert und abschnittsweise abgetragen werden. Diese Technik ermöglicht es, selbst in dicht bebauten Gebieten präzise und sicher zu arbeiten, ohne umliegende Strukturen zu gefährden.
Ablauf einer klassischen Baumfällung
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1. Prüfung und Vorbereitung
Vor der Fällung schätzen wir zunächst den Zustand des Baumes fachlich ein. Dabei prüfen wir, ob eine vollständige Entfernung tatsächlich notwendig ist oder ob Rückschnitt und andere Maßnahmen ausreichend sind. Schließlich soll kein Baum gefällt werden, wenn es nicht zwingend notwendig ist. Ist eine Genehmigung erforderlich, beantragen wir diese bei den zuständigen Ämtern.
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2. Absicherung der Umgebung und Planung der Fallrichtung
Bevor unsere Fachkräfte mit der eigentlichen Fällung beginnen, sichern sie das Fallgebiet sorgfältig ab. Dabei gilt es, potenzielle Gefahren für Personen, Bauwerke oder andere Pflanzen auszuschließen. Darauffolgend wird die Fallrichtung des Baumes anhand der Gegebenheiten genau bestimmt. Mithilfe eines Seils, das im oberen Stammabschnitt befestigt wird, kann die Richtung zusätzlich beeinflusst und kontrolliert werden.
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3. Schneidtechnik und Durchführung
Nach dem Entfernen der erreichbaren Äste wird am Stamm eine Kerbe in einem Winkel von etwa 45 Grad angesetzt. Die Kerbe beträgt etwa ein Viertel des Stammdurchmessers. Anschließend erfolgt von der gegenüberliegenden Seite der Fällschnitt. Dabei trennt die Motorsäge den Stamm nicht vollständig durch, sondern so eingeschnitten, dass der Baum gezielt in die vorgesehene Richtung fällt. Unsere Fachkräfte führen alle Arbeiten gemäß der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) durch.
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4. Entfernung des Wurzelstocks
Nach der Fällung beseitigt eine Stubbenfräse den verbleibende Wurzelstock, indem sie den Baumstumpf und seine Wurzeln mit einem rotierenden Fräsrad, das mit Hartmetallzähnen besetzt ist, zerkleinert.
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5. Entsorgung des Schnittguts
Im letzten Schritt wird das angefallene Schnittgut von uns ordnungsgemäß entsorgt. Der zerkleinerte Baumstumpf kann beispielsweise als Mulch im Garten weiterverwendet werden.
Rückschnitt statt Fällung des Baumes
Nicht immer muss ein Baum vollständig entfernt werden. Oft reicht ein gezielter Rückschnitt aus, um seine Vitalität zu fördern oder Gefahren zu beseitigen. Der Rückschnitt trägt dazu bei, die natürliche Wuchsform zu erhalten und Krankheiten wie beispielsweise einen Pilzbefall vorzubeugen. Besonders bei älteren oder großgewachsenen Bäumen sorgt der fachkundige Schnitt dafür, dass ausreichend Sauerstoff und Licht in die unteren Partien gelangt. Diese Maßnahmen können dabei helfen, eine komplette Fällung zu vermeiden und den Baum langfristig zu erhalten.
Entfernung von Totholz
Abgestorbene Äste oder Teile eines Baumes werden auch als Totholz bezeichnet. Dieses Totholz birgt nicht nur Risiken für die Verkehrssicherheit, sondern kann auch andere Pflanzen schädigen oder beim nächsten Sturm unkontrolliert zu Boden gehen. Das Entfernen von Totholz ist ganzjährig erlaubt. Dennoch ist es in den Frühlings- und Sommermonaten wichtig, vorher zu überprüfen, dass sich keine Brutstätten in dem Baum befinden.
Fazit: Baumfällungen fachgerecht umsetzen
Bäume sind ein wertvoller Bestandteil jeder Gartenlandschaft. Ihre Entfernung sollte stets fachgerecht, mit größter Sorgfalt und Sicherheit erfolgen. Wir übernehmen diese anspruchsvolle Aufgabe mit langjähriger Erfahrung, moderner Technik und einem ganzheitlichen Blick auf Garten, Natur und Mensch. Von der ersten Begutachtung über die Einholung aller Genehmigungen bis zur Entfernung der Wurzel – alle Arbeitsschritte erfolgen aus einer Hand.
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