Häufige Bußgelder im Garten vermeiden

Der Garten ist ein Ort der Entspannung und des Rückzugs. Einige Regeln und Vorschriften gilt es jedoch zu beachten, da sonst Strafen drohen können. Damit es gar nicht erst soweit kommt, geben wir Ihnen Tipps zur Gartenarbeit und -nutzung, um Bußgelder rund um den Garten zu vermeiden.

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Lärmbelästigung vermeiden

Eine der häufigsten Ursache für Bußgelder im Garten sind die Beschwerden der Nachbarn wegen Lärm. Stellen Sie daher sicher, dass Sie zu bestimmten Uhrzeiten keine laute Musik oder Maschinen benutzen. Dies sind die gesetzlich geregelten Ruhezeiten:

  • Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertagsruhe von 0 bis 24 Uhr
  • Außenarbeiten und Gartenarbeiten sind an Sonn- und Feiertagen ganztags und werktags von 13 bis 15 Uhr sowie 20 bis 7 Uhr verboten

Beachten Sie außerdem, dass Kinderlärm grundsätzlich erlaubt ist. Der Gesetzgeber bezieht sich hier auf das altersgerechte Verhalten und schließt ein, dass mehr Kinderlärm entsteht und zu dulden ist, je jünger die Kinder sind. Ab einem Kind von 14 Jahren ist deshalb davon auszugehen, dass es seinen Lärmpegel bewusst reduzieren kann.

Baumschutz

Bäume fällen und Hecken schneiden

Wenn Sie planen, Bäume in Ihrem Garten zu fällen, ist es wichtig, sich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Eine behördliche Genehmigung ist erforderlich, um gesunde oder belaubte Bäume, Hecken oder Sträucher zwischen dem 1. März und dem 30. September zu fällen oder stark zurückzuschneiden. Dies ist notwendig, um Tiere zu schützen, die in diesem Zeitraum brüten oder sich in den Bäumen und Sträuchern aufhalten. Auch außerhalb dieser Zeit müssen Sie bestimmte Bedingungen einhalten, wenn Sie größere Bäume mit Stamm oder „lebende Zäune“ entfernen oder stark kürzen möchten. Nur unter triftigen Vorwänden ist dieses Vorhaben möglich. Zum Beispiel könnte ein Grund dafür sein, dass der Baum krank und nicht mehr zu retten ist oder eine akute Gefahr für Personen und Sachen darstellt. Um sicherzugehen, ob eine Genehmigung erforderlich ist oder ein Fällen überhaupt erlaubt ist, sollten Sie sich vorab beim Naturschutzamt erkundigen. Wenn Sie gegen die Vorschriften verstoßen und keine Genehmigung einholen, riskieren Sie ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Grillen im Garten

Grundsätzlich gibt es kein Gesetz, welches das Grillen im Garten verbietet. Doch dort, wo Sie durch das Grillen Nachbarn in Ihrem Recht auf Freiheit und Unversehrtheit einschränken, hört Ihr Recht des Grillens auf. Eventuelle Bußgelder hängen in ihrer Höhe davon ab, wie schwer die Rauch- und Geruchsbelästigung sind. Aus diesem Grund ist es ratsam, vor dem Grillen immer seine jeweiligen Nachbarn darüber zu informieren.

Genehmigungen

Wenn Sie große Veränderungen in Ihrem Garten vornehmen möchten, wie z.B. der Bau einer eigenen Terrasse oder eines Pools, müssen Sie möglicherweise eine Genehmigung einholen. Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Baubehörde und stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Genehmigungen einholen, bevor Sie mit der Arbeit beginnen. Genehmigungsfrei sind in der Regel:

  • Geräteschuppen bis 30qm
  • Terrassenüberdachungen mit maximal 3m Bautiefe
  • Pools mit 100m3 Fassungsvermögen
  • Zäune und Mauern bis 2m Höhe

Sie haben Fragen rund um das Thema Bußgelder im Garten

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