Steuervorteile für Privatgärten

26. Juni 2013

Nutzen Sie die Steuervorteile für Privatgärten

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Die Bundesregierung hat mit dem „Konjunkturprogramm“ und dem Familienleistungsgesetz zusätzliche Steuervorteile geschaffen, von denen Sie als Privatkunde profitieren können.

Bereits seit dem 01.01.2003 besteht die Möglichkeit der steuerlichen Förderung „haushaltsnaher Dienstleistungen“ wie zum Beispiel der Gartenpflege. Mit dem Familienleistungsgesetz wurde der Förderbetrag auf maximal  4000,00 € erhöht.

Mehr Information : Steuervorteile

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